Penz informierte über Aktuelles zur Nationalratswahl

"Zur Nationalratswahl am 29. September sind in Niederösterreich 1.278.464 Personen wahlberechtigt. Das sind um fast 126.000 Personen weniger als bei der heurigen Landtagswahl und um rund 20.000 mehr als bei der Nationalratswahl 2008", so Penz in seinem Statement im Anschluss an die Sitzung der Landeswahlbehörde.

"Es werden bei dieser Wahl 37 Mandate an neun wahlwerbende Gruppierungen vergeben. Kandidieren werden die Sozialdemokratische Partei, die Österreichische Volkspartei, die Freiheitliche Partei, das BZÖ, die Grünen, die Liste Frank, die Neos, die KPÖ und die Piraten. Insgesamt werden sich 439 Persönlichkeiten um die Mandate bewerben, wobei 39 Prozent der Kandidaten weiblich sind. Von den Wahlberechtigten her können 657.793 Frauen und 620.671 Männer ihre Stimme abgeben", führte der Landtagspräsident weiter aus.

Bei Nationalratswahl: Partei vor Name

Zur Gültigkeit der Stimmen meinte Penz: "Bei der Nationalratswahl ist es im Gegensatz zur Landtagswahl umgekehrt - Partei schlägt Namen". Es bestehe bei der Nationalratswahl auch die Möglichkeit, eine Vorzugsstimme zu vergeben. Es könne der Name oder eine Reihungsziffer am Wahlzettel eingetragen werden. Gleiches gelte für den Landesvorschlag, und es könne auch ein Kandidat im jeweiligen Regionalwahlkreis angekreuzt werden. "Die Kandidaten der Bundesliste sind noch nicht bekannt, die Frist endet hier am 17. August", betonte der Landtagspräsident. Überdies bestehe die Möglichkeit, mit Wahlkarte zu wählen, die jederzeit beantragt werden könne. "Jeder Wahlberechtigte kann eine Wahlkarte beantragen", informierte Penz. "Die Wahlkarte muss am Wahltag bei der Bezirkswahlbehörde spätestens um 17 Uhr eingelangt sein, das heißt, die Wahlkarte kann nicht bei der Gemeinde abgegeben werden, und der Wähler muss den Postlauf berücksichtigen", meinte der Landtagspräsident, der auch ergänzte: "Jeder Wähler kann auch mit seiner Wahlkarte am Wahltag in ganz Österreich wählen. Und jeder, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag in seinem zuständigen Wahlsprengel wählen."